Gewaltschutzgesetz

Kein Mann hat das Recht, eine Frau zu schlagen

Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben, auch in ihrer eigenen Wohnung. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit! Das Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte gegenüber gewalttätigen Partner*innen oder Ehepartner*innen. Nehmen Sie dieses Gesetz für sich und ihre Kinder in Anspruch. Nicht Sie haben Schuld, sondern der, der Ihnen Gewalt antut!

2004 wurden im Auftrag der Bundesregierung 10264 Interviews mit Frauen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren geführt und u.a. folgende repräsentative Ergebnisse erhoben:

  • 25% der Frauen in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren haben eine Form der körperlichen und/ oder sexuellen Gewalt durch ihren Partner erlebt. Von diesen Frauen hat ein Drittel einmalig Gewalt erlebt, ein Drittel 2 bis 10 Mal und ein Drittel 10 bis 40 Mal.
  • 45.000 Frauen flüchten jährlich mit ihren Kindern in eines der ca. 400 bundesdeutschen Frauenhäuser

Nutzen Sie Ihr Recht und beantragen Sie Maßnahmen zu Ihrem Schutz beim Amtsgericht. Das Gericht kann den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung weisen. Es kann dem Partner verbieten, die Wohnung zu betreten oder sich Ihnen oder der Wohnung zu nähern. Es kann Ihrem Partner auch verbieten, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, Email, SMS oder Briefe. Nehmen Sie die Bedrohungen, Beleidigungen, Demütigungen und Gewalthandlungen nicht mehr länger hin!

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei den weiteren Schritten:

Beratungsstelle Die Lerche 0431/ 67 54 78
Frauenhaus Kiel                 0431/ 68 18 25

NUR MUT!