Stalking

Unter Stalking wird das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

Typische Verhaltensweisen sind zum Beispiel:

  • ständige unerwünschte Kontakte, z. B. durch Briefe, Telefonanrufe, E-Mail und SMS
  • andauerndes Beobachten, Überwachen und Verfolgen, auch Nachreisen an den Urlaubsort
  • demonstratives Warten beispielsweise vor dem Haus oder Arbeitsplatz
  • Ausfragen von Nachbar*innen, Bekannten, Arbeitskolleg*innen
  • Stehlen und/ oder Lesen der Post
  • Übersenden von Geschenken bzw. Gegenständen, wie pornografischem Material
  • Schalten von (Todes-) Anzeigen in der Zeitung
  • Nutzen anderer Menschen oder Institutionen, um mit den Opfern in Kontakt zu treten, bzw. ihr belästigendes Verhalten fortzusetzen
  • Bestellungen bei Versandhäusern im Namen der Opfer, Abmeldung der Stromversorgung des Haushaltes der Geschädigten
  • Beschimpfungen und Gewaltandrohungen, bis hin zu tatsächlichen körperlichen und/ oder sexuellen Übergriffen, im Extremfall bis hin zu Tötungsdelikten
  • Beschädigung des Eigentums der Opfer, Manipulation an Fahrzeugen
  • Wohnungseinbrüche
  • Belästigung enger Familienangehöriger, Freund*innen, Partner*innen
  • Rufschädigung

Was tun?

Jeder Fall ist anders, allgemeingültige Vorgehensweisen gibt es daher nicht. Dennoch können folgende Tipps hilfreich sein:

  • Halten Sie in einem Notizheft/ Kalender alle Annäherungsversuche fest - mit Datum, Zeit und Ort.
  • Speichern Sie (SMS) Nachrichten, besorgen Sie sich ein zweites Handy bzw. SIM-Karte, teilen Sie die neue Nummer nur eingeweihten Menschen mit, behalten Sie die alte Nummer, um Anrufe und NAchrichten zu speichern/ dokumentieren.
  • Teilen Sie einmal unmissverständlich mit, dass Sie keinerlei Kontakt wünschen. Dies können Sie schriftlich (Einschreiben) tun. Danach sollten Sie nicht mehr reagieren, Briefe nicht lesen, sondern aufheben und evtl andere lesen lassen, nicht mehr ans Telefon gehen usw.
  • Informieren Sie Ihre Nachbar*innen, Kolleg*innen, Freund*innen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Sie können auch ein Belästigungsverbot beim Zivilgericht erwirken und gegebenenfalls strafrechtlich gegen den Täter vorgehen. Das sollten Sie mit Hilfe einer Anwältin tun.

Holen Sie sich Unterstützung durch Beratung und Teilnahme an einer Gruppe! In Kiel finden Sie diese in der Beratungsstelle Lerche Tel. 0431/ 67 54 78.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stalkingforschung.de